Liebe Gartenfreunde, bitte beachten Sie:
Alle Ämter im Verein werden ehrenamtlich und unbezahlt ausgeübt, neben Beruf, Familie, Garten usw.
Bitte planen Sie Ihre Projekte rechtzeitig, für Anträge kann eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen anfallen.
In der Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner e.V. gelten folgende Beiträge:
Aufnahmegebühr einmalig 13,00 EUR
Mitgliedsbeitrag jährlich 50,00 EUR
Pacht pro qm jährlich 0,15 EUR
Wasser Grundgebühr jährlich 15,00 EUR
Wasser pro cbm Verbrauch 4,00 EUR
Pro Jahr und Garten sind 2 unbezahlte Arbeitstunden zu leisten, ersatzweise werden pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 40,- EUR abgebucht.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Bitte beachten:
Mit der Abbuchung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags, durch die Ihre Mitgliedschaft beginnt, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Kleingartens, weder sofort noch zu einem späteren Zeitraum.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es drei oder mehr Jahre dauern, bis Sie einen Garten zugewiesen bekommen
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Das Bundesverwaltungsgericht hat festgelegt, dass als bauliche Anlagen alle Einrichtungen zu bezeichnen sind, die nicht natürlichen Ursprungs sind (wie Bäume, Sträucher, Pflanzen). Also nicht nur Gartenlauben, sondern auch Gewächshäuser, Geräteschuppen, mit dem Boden verbundene Bänke, Tische und Sitzgruppen, Pergolen, gemauerte Grills, befestigte Wege (z.B. mit Steinplatten), Einfriedigungen. Keine baulichen Anlage sind dagegen gelegentlich und nur vorübergehend (etwa übers Wochenende oder für eine Feier im Garten) aufgestellte Partyzelte. Mehr Informationen erhalten Sie unter Rechtliches
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