Beitragsordnung der Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner e.V.
In der Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner e.V. gelten aktuell folgende Beiträge:
Aufnahmegebühr einmalig 13 EUR
Mitgliedsbeitrag jährlich 75 EUR
Pacht pro qm jährlich 0,15 EUR
Wasser Grundgebühr jährlich 15 EUR, Wasser pro cbm Verbrauch 4 EUR
Für den Fall, dass die Ablesung des Wasserzählerstandes durch den Verein erfolgen muss, wird gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2025 eine Pauschale von 15 EUR erhoben und per Lastschrift eingezogen.

Pro Jahr und Garten sind 2 unbezahlte Arbeitsstunden zu leisten. Ersatzweise werden gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2025 pro nicht geleisteter Arbeitsstunde 40 EUR abgebucht.
Pro Mahnung werden 5 EUR Mahngebühr fällig.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft
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Bitte beachten:
Mit der Abbuchung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrags haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung eines Kleingartens, weder sofort noch zu einem späteren Zeitraum.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es mehrere Jahre dauern, bis Sie einen Garten zugewiesen bekommen.
Bekommt ein Anwärter vor Ihnen einen Kleingarten, kann es daran liegen, dass keiner der schon länger auf der Warteliste stehenden Anwärter bereit war, die Ablösesumme für diesen Garten zu zahlen.


Formulare rund um die Lauben- bzw. Inventarversicherung Kleingarten
Anmeldung zur Versicherung Hier herunterladen.
Siehe auch Kleingartenversicherungsdienst

Antrag zur Errichtung baulicher Anlagen
Antrag hier herunterladen
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgelegt, dass als bauliche Anlagen alle Einrichtungen zu bezeichnen sind, die nicht natürlichen Ursprungs sind (wie Bäume, Sträucher, Pflanzen). Also nicht nur Gartenlauben, sondern auch Gewächshäuser, Geräteschuppen, mit dem Boden verbundene Bänke, Tische und Sitzgruppen, Pergolen, gemauerte Grills, befestigte Wege (z.B. mit Steinplatten), Einfriedigungen. Keine baulichen Anlage sind dagegen gelegentlich und nur vorübergehend (etwa übers Wochenende oder für eine Feier im Garten) aufgestellte Partyzelte. Mehr Informationen erhalten Sie unter Rechtliches


Genehmigung Photovoltaik
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Kündigung von Garten und/oder Mitgliedschaft
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Änderungen Ihrer Daten
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