Wasser wird abgesperrt
Im Verein wird das Wasser abgestellt:In Anlage 1 am 26. Oktober,
in Anlage 2 am 31. Oktober,
in Anlage 3 ab dem 26. Oktober
Ab dann ist auch die Benutzung der WCs in Anlage 1 und 2 nicht mehr möglich.
Bitte schließen Sie alle Wasserhähne - auch den Haupthahn, oder bitten Sie ggf. jemanden, es für Sie zu machen.
Im Idealfall lassen Sie bitte Ihre Gärten unverschlossen, so dass bei Bedarf ein Hahn zugedreht werden kann.
Bitte lesen Sie Ihren Zählerstand ab (Formulare finden Sie bei Ihren Vereinsheimen) und melden Sie ihn an Ihren Anlagenverwalter (falls per Whatsapp: die Mobilnummern siehe jeweilige Anlage) - bis spätestens 20. November.
Alternativ werfen Sie bitte einen Zettel mit Ihrer Gartennummer und den Zählerstand in gut lesbaren Ziffern, MIT DEM KOMMA, in den Briefkasten Ihrer Anlage.
Weitere Infos siehe Aushang, oder hier auf der Webseite bei der jeweiligen Anlage.
Wir danken für Ihre Unterstützung.
Hilfe in Versicherungsfragen
Allen Gartenfreunden bieten wir die Möglichkeit, Ihren Garten bzw. die Gartenlaube über den Landesverband Bayerischer Kleingärtner e.V. versichern zu lassen.Einige Gärten sind seit vielen Jahren zum immer noch gleichen Tarif abgesichert und somit eventuell schon unterversichert. Bitte prüfen Sie daher Ihre Verträge, idealerweise über den Laubenwertrechner des KVI.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Versicherungsbeauftragten, Herrn Roland Ritter, versicherungen@kleingartenverein-landsberg.de.
Einen Antrag auf Versicherung finden Sie unter Formulare/Beitrag.
Naturgartenzertifizierung für Vereinsmitglieder - mach mit!

Wir freuen uns ganz besonders, dass bereits zwei Pächterfamilien die Naturgartenzertifizierung geschafft haben und gratulieren!
Schädliche Nagetiere in den Anlagen
In letzter Zeit gab es vereinzelt Berichte über Ratten und Mäuse in den Gartenanlagen.Um eine Ausweitung des Problems zu verhindern wurde eine Fachfirma mit der Aufstellung von Köderboxen beauftragt.
Diese wurden bereits an einigen Stellen ausgebracht.
Die Lage der Köderboxen darf nicht verändert werden.
Die Köderboxen dürfen nicht mit bloßen Händen berührt werden.
Wir weisen darauf hin, dass das eigenmächtige Ausbringen von Rattengift o.ä. verboten ist. Zuwiderhandlung kann zum Verlust des Pachtvertrages führen.
Besser als Bekämpfen ist Verhindern.
Fleisch, Brot, Kuchen und Gekochtes gehören nicht auf den Kompost. Nehmen Sie diese Sachen mit nach Hause und in den Restmüll.