Saatgutbibliothek in der Stadtbibliothek Landsberg
Information über die geplante Saatgutbibliothek finden Sie in unserer Fachberatung.Schädliche Nagetiere in den Anlagen
In letzter Zeit gab es vereinzelt Berichte über Ratten und Mäuse in den Gartenanlagen.Um eine Ausweitung des Problems zu verhindern wurde eine Fachfirma mit der Aufstellung von Köderboxen beauftragt.
Diese wurden bereits an einigen Stellen ausgebracht.
Die Lage der Köderboxen darf nicht verändert werden.
Die Köderboxen dürfen nicht mit bloßen Händen berührt werden.
Wir weisen darauf hin, dass das eigenmächtige Ausbringen von Rattengift o.ä. verboten ist. Zuwiderhandlung kann zum Verlust des Pachtvertrages führen.
Besser als Bekämpfen ist Verhindern.
Fleisch, Brot, Kuchen und Gekochtes gehören nicht auf den Kompost. Nehmen Sie diese Sachen mit nach Hause und in den Restmüll.
Aktuelles zum Thema Cannabis-Anbau im Kleingarten
Die mit dem Cannabisgesetz - CanG - vom 27. März 2024 verbundenen Auflagen lassen den rechtssicheren Anbau von Cannabis im Kleingarten nicht zu.Deshalb bleibt der Anbau von Cannabis in allen drei Anlagen der Stadtgruppe Landsberg der Kleingärtner e.V. verboten.
Um die Anforderungen des Kapitel 3, §10 des CanG zu erfüllen wird die Vorstandschaft verstärkt auf die Einhaltung der Gartenordnung §9, d & e (Höhe von Hecken) achten.
Zuwiderhandlungen werden fristlose Kündigung der Parzelle zur Folge haben.
Dies ist nötig um den Verein vor negativen Auswirkungen von Rechtsverstößen einzelner Mitglieder zu bewahren.
In den nachfolgenden Anhängen 1 und 2 erhalten Sie einige grundlegende Informationen zu unserer Entscheidung.
Anh. 1.)
Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschland informiert:
Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen ist nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).
Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestandsgeschützten Wohnnutzung vorliegt, darf der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein. Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen ("Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.") ist auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten.
Anh. 2.)
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Cannabisgesetz - CanG)
Vom 27. März 2024
Kapitel 3
Privater Eigenanbau durch Erwachsene
§ 9
Anforderungen an den privaten Eigenanbau
(1) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist im Geltungsbereich dieses Gesetzes an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt.
(2) Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 10
Schutzmaßnahmen im privaten Raum
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.
Seite 8 von 50 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024 Teil I Nr. 109, ausgegeben zu Bonn am 27. März 2024
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt
Mit großer Freude können wir bekanntgeben, dass unser 1. Kassier, Herbert Ludwig, das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt erhalten hat. Die Auszeichnung würdigt 55 Jahre als 1. und 2. Kassier in der Stadtgruppe Landsberg und wurde am 26.07.2023 von Landrat Eichinger überreicht.Herbert, wir gratulieren und danken Dir.
Naturgartenzertifizierung für Vereinsmitglieder - mach mit!
Wir freuen uns ganz besonders, dass eine Pächterfamilie die Naturgartenzertifizierung geschafft hat und gratulieren!